Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, 2. Überholspur um 29 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 109 km/h, Beweismittel: Piezomessung und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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