Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der K 7216, im Abschnitt 30, Bereich km 0,7, Einfahrt Oberförsterei, in FR Luckenwalde um 32 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 102 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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