Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Aßlar, auf der A 45, Ri. Dortmund-Hanau, km 158,340 um 23 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 123 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erhob 130,00 € Bußgeld

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