Zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bad Honnef, L 143, Höhe Abs. 1,km 0,4 um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 71 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis erhob 115,00 € Bußgeld
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.