Zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bad Honnef, L 143, Höhe Abs. 1,km 0,4 um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 71 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis erhob 115,00 € Bußgeld

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