Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bad Wurzbach-Iggenau, auf der B 465 um 23 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 93 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto, Bußgeld: 70,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ravensburg
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