Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bielefeld, auf der BAB 2, bei km 329,415, linke Spur, FR Hannober um 26 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 126 km/h, Beweismittel: Sensormessung, Frontfoto. Bußgeld
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld
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