Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Braunschweig, BAB 391, Rtg. GF, km 9,4 um 32 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 1122 km/h, Beweismittel: Messung mit ESO ES 8.0, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Braunschweig übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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