Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Deggendorf, auf der A 92, Richtung München, im Abschnitt 600, bei km 0,550 um 30 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 150 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandte Zeugenfragebogen
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