Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gemarkung Lüneburg, B 4 / B 209, Abschnitt 750, Station 0,3, FR Hamburg um 16 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 96 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350 und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Zeugenfragebogen

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