Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Eching, auf der A 9, AK Neufahrn (68), AB 1080, Ast B-I, Ri. BAB A 93, Deggendorf um 32 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 92 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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