Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Einhausen, auf der B 47, NK 026, km 2,290, FR Bürstadt um 29 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 109 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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