Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 99,930 Ri. Frankfurt/Main, linke Spur um 22 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 1222 km/h, Beweismittel: Koaxialkabelmessung, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung
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