Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 26.11.2015 wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Erkrath, auf der BAB 3, km 107,118, FR Köln um 36 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 96 km/h, Beweismittel: Frontfoto mit Robot, Messprotokoll

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann

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