Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Frankfurt am Main, auf der BAB 5, Kassel-Frankfurt, km 479,628 um 31 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 131 km/h, Beweismittel:Lasergerät und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung

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