Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Frankfurt am Main, auf der BAB 66, im Bereich von km 11,2, Baustelle, Fahrtrichtung Wiesbaden um 26 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 106 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto, Bußgeld: 120,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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