Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Fürth, A 73, Ri. Suhl, Abschnitt 740, km 0.4 um 22 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 102 km/h, Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto. Bußgeld: 140,00 €, erhöht wegen mehrfacher Voreintragungen, beharrliche Pflichtverletzung. 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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