Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Gundersheim, Gem. Gundersheim, auf der A 61, Höhe km 331,1, FR Süden um 32 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden 162 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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