Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Immendingen, auf der BAB 81, in Höhe km 704,680, Singen – Stuttgart um 52 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 132 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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