Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Lengerich, auf der BAB 1, bei km 241,820, FR Bremen um 25 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 105 km/h, Beweismittel: Messgerät Vitronic PoliScan

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Zeugenfragebogen

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