Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Münzenberg, auf der BAB 5, Kassel – Frankfurt, in Höhe km 451,177 um 26 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 106 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung
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