Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Schönbek, auf der A 7, in Höhe km 85,375, Rtg. Flensburg um 45 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 125 km/h, Beweismittel: Lasergerät und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde übersandte Vordruck Anhörung
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