Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stuttgart-Zuffenhausen, B 10 / 27, Höhe Bahnhof, FR stadteinwärts um 21 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 81 km/h, Beweismittel: Messgerät Traffistar S 350, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Vordruck Anhörung
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