Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 72108, Rottenburg, auf der B 28, bei km 3,2, bei Brückenbauwerk 563, Fahrtrichtung Ergenzingen um 29 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 129 km/h, Beweismittel: Messgerät ES3.0, Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rottenburg am Neckar übersandte Vordruck Anhörung

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