Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, im Bereich von km 19,5, in FR AD Potsdam die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 91 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formblatt Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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