Auf der BAB 2, Porta Westfalica, bei km 285,800, in FR Dortmund wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 30 km/h überschritten. Gemessen wurden 150 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Zeugenfragebogen

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