Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, in Höhe Autobahnbrücke 2131-541, in Ri. Lübeck mit 38 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 118 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Formblatt Schriftliche Zeugenaussage wurde von Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandt.

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.