Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 5, im Abschnitt 532, bei km 0,5, in FR BAB 10 / AS Spandau die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 124 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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