Auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, FR Werder wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden 152 km/h mit Einseitensensor ES3.0, bei zulässigen 130 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto, Bild

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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