Die Überschreitung der zulässigen Höchstgmit 34 km/h, bei zulässigen 130 km/h gemessen. Festgestellt wurden 166 km/h. Beweismittel: PoliScan FM1, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandt.

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