Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 72587, Gem. Römerstein-Böhringn, auf der B 28, Zaininger Buckel, bei km 1,97 um 45 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 145 km/h, Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Reutlingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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