Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Freiburg, auf der B 31 , Am Silberhof, Fahrtrichtung auswärts um 30 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 130 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Freiburg übersandte Zeugenfragebogen

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