Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit Bußgeldbescheid und 1 Monat Fahrverbot geahndet. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, im Abschnitt 1040, bei km 9.694, linke Spur um 26 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 126 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330, Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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