Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften hatte Bußgeldverfahren zur Folge. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Speyer, Gem. Speyer, A 61, bei km 379,5, FR Hockenheim um 56 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 156 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verletzte Vorschriften: §§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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