Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit
in Wiesbaden, Nordenstadt, A 66, km 24,702, Fahrtrichtung Rüdesheim um 33 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 133 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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