Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stammham, auf der A 9, Richtung München, AB 880, bei km 5,750 um 44 km/h bei zulässigen 1200 km/h überschritten. Festgestellt wurden 164 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formblatt Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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