Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 2, bei km 155,810, Fahrtrichtung Dortmund um 33 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden 163 km/h, Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 330, Tatfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
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