Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit 25,00 € Verwarnungsgeld belegt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bexbach, Hinter den Fichten, Hn. 11, a. R. Ri. Niederbexbacher Straße um 12 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 42 km/h, Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV 3, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Saar-Pfalz-Kreis übersandte Verwarnung/Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”