Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit 25,00 € Verwarnungsgeld belegt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bexbach, Hinter den Fichten, Hn. 11, a. R. Ri. Niederbexbacher Straße um 12 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 42 km/h, Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV 3, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Saar-Pfalz-Kreis übersandte Verwarnung/Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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