Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Brandenburg, Otto-Sidow-Straße, Höhe Otto-Gartz-Str., FR Brandenburg Hauptbahnhof um 27 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 57 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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