Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 19, Autobahnkreuz Rostock, Verterf. aR Berlin, n/Lübeck um 28 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden 68 km/h, Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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