Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bokel, auf der K 45, Bokeler Straße, Rtg. Bohelholm um 63 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden 103 km/h, Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV3 , Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rendsburg-Eckernförde übersandte Zeugenfragebogen

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