Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in in Hamm, Hellweg, FR Süden, im Bereich der BAB 2 um 25 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 75 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Protokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stadt Hamm übersandte Zeugenfragebogen zur Ordnungswidrigkeitenanzeige

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