Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften hatte Bußgeldverfahren zur Folge. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hamburg, auf der A 7, bei km 149,2, OT 230, i.R. Süden um 30 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 90 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg übersandte Vordruck Anhörung

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