Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hirschau, auf der St 2238, Abschnitt 400, Urspring, km 1.350, Ri. Hirschau um 11 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 71 km/h, Beweismittel: Foto, Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandt Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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