Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Landstuhl, Gemarkung Landstuhl, BAB 62, km 213,6, FR Trier um 33 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 93 km/h, Beweismittel: Lichtschrankenmessung mit Foto. Bußgeldbescheid über 260,00 € Bußgeld erlassen.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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