Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der B 168, Abschnitt 1110, km 0,3, in FR L 49 um 23 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 102 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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