Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Gem. Grönwohld, auf der B 404, bei km 81,660, RP Drahtteich um 28 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 98 km/h, Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandte Zeugenfragebogen

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