Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 10, in Höhe km 121,0, FR AD Havelland um 129 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 109 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor, Beweisfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen.

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