Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 2, bei km 158,587, Fahrtrichtung Berlin um 42 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 122 km/h, Beweismittel: Tatfoto, stationäre Überwachungsanlage TraffiStar S 330
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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