Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gemeinde Mainz, auf der A 60, Höhe km 15,1, FR Bingen um 35 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 115 km/h, Beweismittel: Messgerät ES3.0 , Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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